Allgemeine Geschäftsbedingungen der TEAM Wandres GmbH

Full Service Werbeagentur Münster

1. Geltungsbereich

Für alle Aufträge an uns, die nicht ausdrücklich anders vertraglich geregelt sind, gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden dann nicht Vertragsinhalt. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, eine individuelle Regelung schriftlich vorzunehmen.

2. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen

3. Abwicklung von Aufträgen

3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
4.3 Fremdleistungen werden mit einer Handlingsfee von 15 % weiterberechnet.
4.4 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

5. Lieferung, Lieferfristen

Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit klar vermerkt ist.
5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Unsere Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Nutzungsrechte

7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt.
Im Zweifelsfall erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Insbesondere die Bearbeitung und weitergehende Nutzung (z. B. von Entwürfen für andere Projekte) bedarf unserer Zustimmung.
7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

8. Geheimhaltungs- und Stillschweigepflicht

8.1 Wir sind verpflichtet, projekt- und kundenbezogenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es ist zur Erfüllung der Leistung erforderlich.
8.2 Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes kann der Verursacher vom Auftraggeber zu einer Schadensersatzforderung herangezogen werden.
8.3 Unter dieser Geheimhaltungs- und Stillschweigepflicht fallen alle bei der Leistungserbringung Beteiligten (wie z. B. Freiberufler, Praktikanten).

9. Agenturvertrag

Wird ein Agenturvertrag für Teil- oder Fullserviceleistungen vereinbart, ist die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte, soweit wir Urheber sind, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die angegebene Vertragsdauer eingeschlossen.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber nach Erhalt rechtzeitig vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
10.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Gerichtsstand ist Münster.
11.2 Es gilt deutsches Recht.

Stand: März 2009

TEAM Wandres AGB als PDF

teamwandres_agb.pdf